Kunstfehler

Im Gesetz ist Kunstfehler ein Typ der Nachlässigkeit darin, der der Fachmann unter einer Aufgabe zu handeln, scheitert, allgemein akzeptierten Berufsstandards zu folgen, und diese Pflichtverletzung die nächste Ursache der Verletzung einem Ankläger ist, der Schaden erträgt. Es wird durch einen Fachmann oder ihre/seine Untergebenen oder Agenten im Auftrag eines Kunden oder Patienten begangen, der Schäden dem Kunden oder Patienten verursacht.

Siehe auch

  • Medizinischer Kunstfehler
  • Gesetzlicher Kunstfehler

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