Ortsgespräch

In der Telefonie hat der Begriff Ortsgespräch die folgenden Bedeutungen:

  1. Jeder Anruf mit einem einzelnen umschaltenden Zentrum; d. h. nicht, zu einem anderen Telefonnetz reisend;
  2. Ein innerhalb eines lokalen rufenden Gebiets gemachter Anruf, wie definiert, durch das lokale Austauschtransportunternehmen;
  3. Jeder Aufruf, der ein Zuschlag, d. h., Gebühr-Anklage, zum Benennen nicht in Rechnung gestellt oder Partei genannt wird, oder (abhängig von Land), für den diese Anklage reduziert wird, weil es ein Anruf der kurzen Entfernung (z.B innerhalb einer Stadt oder lokalen Metropolitangebiets) ist.

Gewöhnlich haben Ortsgespräche kürzere Zahlen als Ferngespräche, weil die Vorwahl nicht erforderlich sein darf. Jedoch ist das in Teilen der Vereinigten Staaten und Kanadas nicht wahr, die unterworfen sind, um Pläne oder viele Länder in Europa zu überziehen, die geschlossene wählende Pläne verlangen.

Gebührenfrei (z.B "800" Zahlen in den Vereinigten Staaten) sind nicht notwendigerweise Ortsgespräche; trotz, frei dem Anrufer zu sein, wird jede für die Entfernung der Verbindung erwartete Anklage zur genannten Partei beladen.

Kommerzielle Benutzer, die machen oder viele Ferngespräche zu oder von einem besonderen entfernten Platz akzeptieren, können sie als Ortsgespräche durch den Gebrauch des Devisendienstes machen. Solch eine "FX" Linie erlaubt auch Leuten im entfernten Platz, durch das Verwenden einer an ihnen lokalen Telefonnummer zu rufen.

Siehe auch


Lokale Batterie / Mit dem Klotz periodische Antenne
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