Macht-Misserfolg-Übertragung

Im Fernmeldewesen hat die Begriff-Macht-Misserfolg-Übertragung die folgenden Bedeutungen:

  1. Die Schaltung von primären Dienstprogrammen zu ihrer sekundären Unterstützung, wann auch immer die primäre Quelle außerhalb seiner Designrahmen funktioniert. Das wird über einen Übertragungsschalter vollbracht.
  2. In der Telefonie, eine Funktion der, wenn aktiviert, im Falle eines kommerziellen Macht-Misserfolgs oder einer Batteriebedingung der niedrigen Stromspannung an einer Unterzeichneter-Position, Bedarf-Macht zur vorbenannten Unterzeichneter-Ausrüstung über den Zentralverwaltungsstamm.

Übertragung des Macht-Misserfolgs ist eine Notverfahrensweise, in der und nur ein Instrument von jeder Stamm-Linie von der Unterzeichneter-Position bis die Zentralverwaltung angetrieben werden können.


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