Wesen des Statuts

Wesen des Statuts (auch bekannt als Wesen des Staates) sind gesetzliche Entitäten wie Vereinigungen, die durch das Statut geschaffen sind. Wesen des Statuts können Stadtbezirke und andere künstliche gesetzliche Entitäten oder Beziehungen einschließen. So, wenn ein Statut auf eine Mode die Bildung eines korporativen Körpers — häufig zu Regierungszwecken verlangt — sind solche Körper, wenn gebildet, als "Wesen des Statuts bekannt." Dasselbe Konzept wird auch mit dem Ausdruck "Wesen des Staates ausgedrückt."

Der Begriff "Wesen des Statuts" ist in die Vereinigten Staaten am üblichsten. Im Vereinigten Königreich werden diese Körper einfach gesetzliche Vereinigungen (oder gesetzliche Körper) genannt und haben allgemein etwas Regierungsfunktion. Die Atomenergie-Autorität des Vereinigten Königreichs ist ein Beispiel. In einem breiteren Sinn werden die meisten Gesellschaften im Vereinigten Königreich laut des Statuts geschaffen, da das Firmengesetz 1985 angibt, wie eine Gesellschaft von einem Mitglied des Publikums geschaffen werden kann, aber diese Gesellschaften werden 'gesetzliche Vereinigungen' nicht genannt. Häufig, in amerikanischen gesetzlichen und Geschäftsdokumenten, die von Verwaltungsräten sprechen (z.B, ein Ausschuss, der Kleinunternehmen in China regelt) werden diese Körper als "Wesen des Statuts" beschrieben, um Leser ihrer Ursprünge und Formats zu informieren, obwohl die nationalen Regierungen, die sie geschaffen haben, sie als Wesen des Statuts nicht nennen können. Australien gebraucht auch den Begriff "Wesen des Statuts", um einige Regierungskörper zu beschreiben.

Die Wichtigkeit von einem korporativen Körper, unabhängig von seiner genauen Funktion, wenn solch ein Körper ein Wesen des Statuts ist, besteht darin, dass seine aktiven Funktionen nur innerhalb des Spielraums sein können, das durch das Statut ausführlich berichtet ist, das diese Vereinigung geschaffen hat. Dadurch ist das Wesen des Statuts die greifbare Manifestation der Funktionen oder durch ein gegebenes Statut beschriebenen Arbeit. Die Rechtsprechung eines Körpers, der ein Wesen des Statuts ist, wird auch deshalb auf das funktionelle Spielraum beschränkt, das in die Gesetze geschrieben ist, die diesen Körper geschaffen haben. Verschieden von den meisten (privaten) korporativen Körpern können Wesen des Statuts nicht ihre Geschäftsinteressen in andere verschiedene Gebiete ausbreiten.

Siehe auch

  • Konkurrenz-Gangregler

Referenzen


Chimäre / Allgemeine Konferenz für Gewichte und Maßnahmen
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