Datenzugriffseinordnung

Der Begriff Datenzugriffseinordnung (DAA) hat die folgenden Bedeutungen:

  1. In geschalteten Telefonnetzen des Publikums, einem einzelnen Artikel oder Gruppe von Sachen an der Kundenseite der Netzschnittstelle zu Datenübertragungszwecken, einschließlich der ganzen Ausrüstung, die die Eigenschaften der Schnittstelle betreffen kann.
  2. Eine Datenausrüstung des Begrenzens des Stromkreises (DCE) hat geliefert oder genehmigt von einem Frachtführer, der einer Datenfernübertragungseinrichtung oder Datenendeinrichtung (DTE) erlaubt, dem Frachtführer-Netz beigefügt zu werden.

Datenzugriffsmaßnahmen sind ein integraler Bestandteil aller für das öffentliche Telefonnetz gebauten Modems. Im Hinblick auf die Mischstimme und den Datenzugang werden DAAs mehr allgemein direkte Zugriffsmaßnahmen genannt.

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