Incoterms

Die Incoterms-Regeln oder Internationalen Kommerziellen Begriffe sind eine Reihe von vorherbestimmten kommerziellen Begriffen, die von der Internationalen Handelskammer in internationalen Handelsgeschäften weit verwendeter (ICC) veröffentlicht sind. Eine Reihe von dreistelligen mit allgemeinen Verkaufsmethoden verbundenen Handelsbegriffen, die Regeln von Incoterms sind in erster Linie beabsichtigt, um klar die Aufgaben, Kosten und Gefahren mitzuteilen, die mit dem Transport und der Übergabe von Waren vereinigt sind. Die Incoterms-Regeln werden von Regierungen, gesetzlichen Behörden und Praktikern weltweit für die Interpretation von meistens gebrauchten Begriffen im internationalen Handel akzeptiert. Sie sind beabsichtigt, um zusammen Unklarheiten zu reduzieren oder zu entfernen, die aus der verschiedenen Interpretation der Regeln in verschiedenen Ländern entstehen. Zuerst veröffentlicht 1936 sind die Regeln von Incoterms, mit der achten Version — Incoterms 2010 regelmäßig aktualisiert worden — am 1. Januar 2011 veröffentlicht worden sein. "Incoterms" ist ein eingetragenes Warenzeichen des ICC.

Geschichte

Die Incoterms-Regeln haben Entwicklung 1921 mit dem Formen der Idee durch die Internationale Handelskammer begonnen. 1936 wurde der erste Satz der Regeln von Incoterms veröffentlicht. Der erste Satz ist im Gebrauch seit fast 20 Jahren vor der zweiten Veröffentlichung 1953 geblieben. Zusätzliche Änderungen und Vergrößerungen sind 1967, 1976, 1980, 1990 und 2000 gefolgt. Die achte und jetzige Version der Regeln von Incoterms — Incoterms 2010 — wurde am 1. Januar 2011 veröffentlicht.

Incoterms 2010

Der achte veröffentlichte Satz von vorherbestimmten Begriffen Incoterms definiert 2010 11 Regeln, die 13 reduzierend, die in Incoterms 2000 durch das Einführen zwei neuer Regeln verwendet sind ("Geliefert am Terminal", DAT; "Geliefert am Platz", DAP), die vier Regeln der vorherigen Version ersetzen ("Geliefert an der Grenze", DAF; "Geliefert Ab das Schiff", DES; "Geliefert Ab den Kai", DEQ; "Gelieferte Unbezahlte Aufgabe", DDU). In der vorherigen Version wurden die Regeln in vier Kategorien geteilt, aber die 11 vorherbestimmten Begriffe von Incoterms 2010 werden in zwei Kategorien gestützt nur auf der Methode der Übergabe unterteilt. Die größere Gruppe von sieben Regeln wendet sich unabhängig von der Methode des Transports, mit der kleineren Gruppe vier, nur auf Verkäufe anwendbar seiend, die allein mit Transport über Wasser verbunden sind.

Regeln für jede Weise (N) des Transports

Die sieben Regeln, die von Incoterms 2010 für jede Weise (N) des Transports definiert sind, sind:

EXW - Ab Arbeiten (genannt Platz der Übergabe): Der Verkäufer stellt die Waren an seinen Propositionen bereit. Dieser Begriff legt die maximale Verpflichtung auf dem Käufer und minimalen Verpflichtungen auf dem Verkäufer. Ab den Arbeitsbegriff wird häufig verwendet, wenn man einen anfänglichen Kostenvoranschlag für den Verkauf von Waren ohne irgendwelche Kosten eingeschlossen macht. EXW bedeutet, dass ein Verkäufer die Waren hat, die zur Sammlung an seinen Propositionen (Arbeiten, Fabrik, Lager, Werk) am vereinbarten Datum bereit sind. Der Käufer bezahlt alle Transport-Kosten und erträgt auch die Gefahren, für die Waren zu ihrem endgültigen Bestimmungsort zu bringen. Der Verkäufer lädt die Waren auf sich versammelnden Fahrzeugen nicht und klärt sie für den Export nicht. Wenn der Verkäufer wirklich den Nutzen lädt, tut er so an der Gefahr und Kosten des Käufers. Wenn Parteien möchten, dass Verkäufer für das Laden der Waren auf der Abfahrt verantwortlich wäre und die Gefahr und alle Kosten solchen Ladens ertrüge, muss das durch das Hinzufügen ausführlicher Formulierung zu dieser Wirkung im Kaufvertrag verständlich gemacht werden.

FCA - Freies Transportunternehmen (genannt Platz der Übergabe): Der Verkäufer übergibt die Waren, die für den Export, in die Verfügung des ersten Transportunternehmens geklärt sind (genannt vom Käufer) am genannten Platz. Der Verkäufer zahlt für den Wagen zum genannten Punkt der Übergabe und die Risikopässe, wenn die Waren dem ersten Transportunternehmen übergeben werden.

CPT - Frei Haus Zu (genannt Platz des Bestimmungsortes): Der Verkäufer zahlt für den Wagen. Gefahr wechselt zum Käufer nach dem Übergeben von Waren zum ersten Transportunternehmen über.

CIP - Wagen und Versicherung, die bezahlt ist (genannt Platz des Bestimmungsortes): Die in Containern transportierte transportieren Sie/mehrmodale Entsprechung von CIF. Verkäufer zahlt für den Wagen und die Versicherung zum genannten Bestimmungsort, aber Risikopässe, wenn die Waren dem ersten Transportunternehmen übergeben werden.

DAT - Geliefert am Terminal (genannt Terminal am Hafen oder Platz des Bestimmungsortes): Verkäufer zahlt für den Wagen zum Terminal abgesehen von Kosten, die mit der Importabfertigung verbunden sind, und nimmt alle Gefahren bis zum Punkt an, dass die Waren am Terminal ausgeladen werden.

DAP - Geliefert am Platz (genannt Platz des Bestimmungsortes): Verkäufer zahlt für den Wagen zum genannten Platz abgesehen von Kosten, die mit der Importabfertigung verbunden sind, und nimmt alle Gefahren vor dem Punkt an, dass die Waren dazu bereit sind, durch den Käufer ausgeladen zu werden.

DDP - Gelieferte Aufgabe Bezahlt (genannt Platz des Bestimmungsortes): Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Waren an den genannten Platz im Land des Käufers zu liefern, und bezahlt alle Kosten im Holen der Waren zum Bestimmungsort einschließlich Einfuhrzölle und Steuern. Dieser Begriff legt die maximalen Verpflichtungen auf dem Verkäufer und minimalen Verpflichtungen auf dem Käufer.

Regeln für das Meer und den Binnenwasserstraße-Transport

Die vier Regeln, die von Incoterms 2010 für den internationalen Handel definiert sind, wo Transport durch Wasser völlig geführt wird, sind:

FREI KAI - Frei Längs Schiff (genannt Hafen der Sendung): Der Verkäufer muss die Waren neben dem Schiff am genannten Hafen legen. Der Verkäufer muss die Waren für den Export klären. Passend nur für den Seetransport, aber NICHT für den mehrmodalen Seetransport in Behältern (sieh Incoterms 2010, ICC Veröffentlichung 715). Dieser Begriff wird normalerweise für das schwere Heben oder die Massengüter gebraucht.

FREI AN BORD - Frei an Bord (genannt Hafen der Sendung): Der Verkäufer muss die Waren an Bord der vom Käufer berufene Behälter laden. Kosten und Gefahr werden geteilt, wenn die Waren vom Behälter wirklich an Bord sind (diese Regel ist neu!). Der Verkäufer muss die Waren für den Export klären. Der Begriff ist für den See- und Binnenwasserstraße-Transport nur, aber NICHT für den mehrmodalen Seetransport in Behältern anwendbar (sieh Incoterms 2010, ICC Veröffentlichung 715). Der Käufer muss den Verkäufer die Details des Behälters und des Hafens informieren, wo die Waren geladen werden sollen, und es keine Verweisung auf, oder Bestimmung für, der Gebrauch eines Transportunternehmens oder Spediteurs gibt. Dieser Begriff ist im Laufe der letzten drei Jahrzehnte seit Incoterms außerordentlich missbraucht worden 1980 hat erklärt, dass FCA für Behältersendungen verwendet werden sollte.

CFR - Kosten und Fracht (genannt Hafen des Bestimmungsortes): Verkäufer muss die Kosten bezahlen und befrachten, um die Waren zum Hafen des Bestimmungsortes zu bringen. Jedoch wird Gefahr dem Käufer übertragen, sobald die Waren auf dem Behälter geladen werden (diese Regel ist neu!). Seetransport nur und Versicherung für die Waren werden NICHT eingeschlossen. Dieser Begriff ist früher bekannt als CNF (C&F).

CIF - Kosten, Versicherung und Fracht (genannt Hafen des Bestimmungsortes): Genau dasselbe als CFR, außer dass der Verkäufer außerdem kuppeln und für die Versicherung zahlen muss. Seetransport nur.

Aufgaben des Käufers/Verkäufers gemäß Incoterms 2010

Vorherige Begriffe von Incoterms 2000, die von Incoterms 2010 beseitigt wurden

DAF - Geliefert An der Grenze (genannt Platz der Übergabe): Dieser Begriff kann gebraucht werden, wenn die Waren mit der Bahn und Straße transportiert werden. Der Verkäufer zahlt für den Transport zum genannten Platz der Übergabe an der Grenze. Der Käufer trifft für Zollabfertigung und Bezahlungen für den Transport von der Grenze bis seine Fabrik Vorkehrungen. Der Übergang der Gefahr kommt an der Grenze vor.

DES - Geliefert Ab das Schiff (genannt Hafen der Übergabe): Wohin Waren ab das Schiff geliefert werden, kommt der Übergang der Gefahr nicht vor, bis das Schiff den genannten Hafen des Bestimmungsortes und der Waren erreicht hat, die bereitgestellt sind, um dem Käufer ausgeladen zu werden. Der Verkäufer bezahlt dieselben Fracht- und Versicherungskosten, wie er laut einer CIF Einordnung würde. Verschieden von CFR und CIF-Begriffen ist der Verkäufer bereit gewesen, nicht nur Kosten, sondern auch Gefahr und Titel bis zur Ankunft des Behälters am genannten Hafen zu ertragen. Kosten, für die Waren und irgendwelche Aufgaben, Steuern, usw. … auszuladen, sind für den Käufer. Ein allgemein gebrauchter Begriff in Schiffsmassengütern, wie Kohle, Korn, trockene Chemikalien - - - und wo der Verkäufer entweder besitzt oder, ihr eigener Behälter gechartert hat.

DEQ - Geliefert Ab den Kai (genannt Hafen der Übergabe): Das ist DES ähnlich, aber der Übergang der Gefahr kommt nicht vor, bis die Waren am Hafen des Bestimmungsortes ausgeladen worden sind.

DDU - Gelieferte Aufgabe Unbezahlt (genannt Platz des Bestimmungsortes): Dieser Begriff bedeutet, dass der Verkäufer die Waren dem Käufer zum genannten Platz des Bestimmungsortes im Kaufvertrag liefert. Die Waren werden für den Import nicht geklärt oder von jeder Form des Transports am Platz des Bestimmungsortes ausgeladen. Der Käufer ist für die Kosten und Gefahren für die Entleerung, Aufgabe und jede Nachlieferung außer dem Platz des Bestimmungsortes verantwortlich. Jedoch, wenn der Käufer möchte, dass der Verkäufer Kosten und Gefahren erträgt, die mit der Importabfertigung, Aufgabe, Entleerung und Nachlieferung außer dem Platz des Bestimmungsortes, dann das alle Bedürfnisse vereinigt sind, im Kaufvertrag ausführlich vereinbart zu sein.

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