Fahrradständer

Der zweideutige Begriff-Fahrradständer oder Fahrradständer können sich beziehen auf:

  • Fahrradständer - eine stationäre Vorrichtung, zu der ein Rad (normalerweise das Verwenden eines Rad-Schlosses) sicher beigefügt werden kann, um Diebstahl zu verhindern.
  • Rad-Transportunternehmen - ein Gerät hat einem Fahrzeug angehaftet (z.B zu einem Auto oder Bus), zu dem Räder für den Transport bestiegen werden können.
  • Gepäckträger - ein Gerät hat einem Rad angehaftet, um tragende Lasten zu erleichtern.

Zellers / Einkäufer-Rauschgift-Markt
Impressum & Datenschutz