Plan von Virginia

Der Plan von Virginia (auch bekannt als der Plan von Randolph, nach seinem Förderer oder dem Groß-Staatsplan) waren ein Vorschlag von Delegierten von Virginia für einen gesetzgebenden Zweikammerzweig. Der Plan wurde von James Madison entworfen, während er auf ein Quorum gewartet hat, um sich an der Grundgesetzlichen Tagung von 1787 zu versammeln. Der Plan von Virginia war für seine Rolle im Setzen der gesamten Tagesordnung für die Debatte in der Tagung bemerkenswert und, insbesondere für die Idee von der bevölkerungsbelasteten Darstellung in der vorgeschlagenen nationalen gesetzgebenden Körperschaft darzulegen.

Hintergrund

Die Grundgesetzliche Tagung hat sich in Philadelphia versammelt, um die Artikel des Bündnisses zu revidieren. Die Delegation von Virginia hat die Initiative gebracht, die Debatte durch sofort das Aufziehen und Präsentieren eines Vorschlags einzurahmen, für den Delegiertem James Madison Hauptkredit gegeben wird. Es, war jedoch, Edmund Randolph, der Gouverneur von Virginia zurzeit, der es offiziell vor der Tagung am 29. Mai 1787 in der Form von 15 Entschlossenheiten gestellt hat.

Das Spielraum der Entschlossenheiten, außer dem Herumpfuschen an den Artikeln des Bündnisses gut gehend, hat geschafft, die Debatte zu verbreitern, um grundsätzliche Revisionen zur Struktur und den Mächten der nationalen Regierung zu umfassen. Die Entschlossenheiten, haben zum Beispiel, eine neue Form der nationalen Regierung vorgeschlagen, die drei Zweige (gesetzgebend, ausübend und gerichtlich) hat. Ein streitsüchtiges Problem, das der Tagung gegenübersteht, war die Weise, auf die große und kleine Staaten in der gesetzgebenden Körperschaft, ob durch die gleiche Darstellung für jeden Staat, unabhängig von seiner Größe und Bevölkerung, oder proportional zur Bevölkerung mit größeren Staaten vertreten würden, die mehr Stimmen haben als weniger - volkreiche Staaten. Unter den Artikeln des Bündnisses wurde jeder Staat im Kongress durch eine Stimme vertreten. Es war auch Einkammer-.

Grundsätze

Der Plan von Virginia hat einen gesetzgebenden Zweig vorgeschlagen, der aus zwei Räumen (gesetzgebende Zweikammerkörperschaft), mit den Doppelgrundsätzen der Folge im Amt und des auf den Bundestag der nationalen gesetzgebenden Körperschaft angewandten Rückrufs besteht. Jeder der Staaten würde im Verhältnis zu ihren "Quoten des Beitrags, oder zur Zahl von freien Einwohnern vertreten." Staaten mit einer großen Bevölkerung, wie Virginia (der der volkreichste Staat zurzeit war), würden so mehr Vertreter haben als kleinere Staaten. Große Staaten haben diesen Plan unterstützt, und kleinere Staaten haben ihm allgemein entgegengesetzt, eine am 15. Juni vorgebrachte Alternative bevorzugend. Der Plan von New Jersey hat eine gesetzgebende Körperschaft des einzelnen Raums vorgeschlagen, in der jeder Staat, unabhängig von der Größe, eine Stimme, als unter den Artikeln des Bündnisses haben würde. Schließlich hat sich die Tagung auf dem Connecticut Kompromiss niedergelassen, ein Repräsentantenhaus schaffend, das von der Bevölkerung und einem Senat aufgeteilt ist, in dem jeder Staat ebenso vertreten wird.

Zusätzlich dazu, sich mit gesetzgebender Darstellung zu befassen, hat der Plan von Virginia andere Probleme ebenso mit vielen Bestimmungen gerichtet, die es in die Verfassung nicht gemacht haben, die erschienen ist. Es hat nach einer nationalen Regierung von drei Zweigen verlangt: gesetzgebend, ausübend, und gerichtlich. Mitglieder von einem der zwei gesetzgebenden Räume würden von den Leuten gewählt; Mitglieder dieses Raums würden dann den zweiten Raum von von staatlichen gesetzgebenden Körperschaften zu vorgelegten Nominierungen wählen. Der Manager würde durch den gesetzgebenden Zweig gewählt.

Begriffe des Büros waren unangegeben, aber der Manager und die Mitglieder des populär gewählten gesetzgebenden Raums konnten seit einer unentschiedenen Zeit später nicht gewählt werden. Der gesetzgebende Zweig würde die Macht haben, Rechtsordnungen des Einzelstaates zu verneinen, wenn sie unvereinbar mit den Artikeln der Vereinigung gehalten würden. Das Konzept von Kontrollen und Gleichgewichten wurde in eine Bestimmung aufgenommen, dass gesetzgeberische Akte von einem Rat untersagt werden konnten, der aus dem Manager und den ausgewählten Mitgliedern des gerichtlichen Zweigs zusammengesetzt ist; ihr Veto konnte von einer unangegebenen gesetzgebenden Mehrheit überritten werden.


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