Flüchtiges organisches Zusammensetzungsprotokoll

Das Protokoll zur 1979-Tagung auf der Grenzüberschreitenden Langstreckenluftverschmutzung Bezüglich der Kontrolle von Emissionen von Flüchtigen Organischen Zusammensetzungen oder Ihren Grenzüberschreitenden Flüssen ist eine Abmachung, für die Kontrolle und die Verminderung von Emissionen von flüchtigen organischen Zusammensetzungen zu sorgen, um ihre grenzüberschreitenden Flüsse zu reduzieren, um menschliche Gesundheit und die Umgebung von nachteiligen Effekten zu schützen.

Geöffnet für die Unterschrift - am 18. November 1991

In Kraft getreten - am 29. September 1997

Parteien - (21) Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Norwegen, die Slowakei, Spanien, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich

Länder, die unterzeichnet, aber noch nicht - (6) Kanada, Europäische Union, Griechenland, Portugal, die Ukraine, der USA-bestätigt haben

Siehe auch


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