Das Kielholen

Das Kielholen (holländischer kielhalen; "um entlang dem Kiel zu schleifen"; deutscher Kielholen; schwedischer kölhalning; dänischer kølhaling; norwegischer kjølhaling) ist eine Form der Strafe, die Matrosen auf See zugemessen ist. Der Matrose wurde an ein Tau gebunden, das sich unter dem Behälter, geworfen über Bord auf einer Seite des Schiffs geschlungen hat, und unter dem Kiel des Schiffs, entweder von einer Seite des Schiffs zum anderen oder von der Länge des Schiffs (vom Bogen bis strengen) geschliffen hat. Da der Rumpf gewöhnlich in Entenmuscheln und anderem Seewachstum bedeckt wurde, wenn der Übertreter schnell gezogen würde, würde das Kielholen normalerweise auf ernste Kürzungen, Verlust von Gliedern und sogar Enthauptung hinauslaufen. Wenn das Opfer langsam geschleppt wurde, könnte sein Gewicht ihn genug senken, um die Entenmuscheln zu vermissen, aber diese Methode würde oft auf sein Ertrinken hinauslaufen.

Das Kielholen wurde als eine Strafe in der holländischen Marine gesetzlich erlaubt. Die frühste offizielle Erwähnung des Kielholens ist eine holländische Verordnung von 1560, und die Praxis wurde bis 1853 nicht formell abgeschafft. Das Kielholen ist stark verbunden mit der Piratenüberlieferung geworden.

Heute das Kielholen kann sich auf die Spinnaker-Platten beziehen, die unter dem Rumpf stecken bleiben, nachdem sie über das Segel Wasser geschüttet haben. Das kommt besonders in Dingi-Segelbooten wie Laser-2 vor, weil nichts die Platte davon abhält, unter dem Bogen gezogen zu werden.

Siehe auch

  • Züchtigung
  • Das Züchtigen
  • Katze o' neun Schwänze
  • Das Hängen
  • Das Brett spazieren gehend
  • Operation kielholt
  • Kielholen-Zugang in: Johann Hinrich Röding: Allgemeines Wörterbuch der Marine in allen Europäischen Seesprachen nebst vollständigen Erklärungen. Nemnich, Hamburg & J.J. Gebauer, Halle, 1793-1798.

Außenverbindungen


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