Staaten Deutschlands

Deutschland wird aus sechzehn zusammengesetzt (einzigartig, umgangssprachlich (aber selten in einem gesetzlichen Zusammenhang) genannt, für den "Bundesstaat"), die teilweise souveräne konstituierende Staaten der Bundesrepublik Deutschland sind. Land übersetzt wörtlich als "Land" und grundgesetzlich das Sprechen, sie sind konstituierende Länder. Häufig verwiesen auf in Englisch durch deutsche Sprecher als "Staaten" wird der Begriff "Land" (mit einer Großschrift 'L') in der offiziellen englischen Version des Grundlegenden Gesetzes und im Vereinigten Königreich parlamentarische Verhandlungen gebraucht. Jedoch wird es manchmal als "Bundesstaaten" in anderen Veröffentlichungen übersetzt.

Obwohl der Begriff Land für alle Staaten gilt, werden einige auch als "Staaten" in Deutsch beschrieben. Jeder der Staaten Bayerns, Sachsens und Thüringens beschreibt offiziell sich als ein "Staat" (Staat) und mehr spezifisch als ein "Freistaat" (Freistaat).

Berlin, Hamburg und Bremen werden oft (Stadtstaaten) genannt.

Die restlichen 13 Staaten werden genannt (wörtlich: Bereichsländer).

Staaten

Nach 1945 wurden neue Staaten in allen vier Zonen des Berufs eingesetzt. 1949 haben die Staaten in den drei Westzonen die Bundesrepublik Deutschland gebildet. Das ist im Gegensatz zur Nachkriegsentwicklung in Österreich, wo Bund (Föderation) zuerst eingesetzt wurde, und dann die individuellen Staaten als Einheiten eines Bundesstaaten geschaffen wurden.

Der Gebrauch des Begriffes Länder geht auf die Weimarer Verfassung von 1919 zurück. Vor dieser Zeit wurden die konstituierenden Staaten des deutschen Reiches Staaten genannt. Heute ist es sehr üblich, den Begriff Bundesland zu gebrauchen. Jedoch wird dieser Begriff offiziell weder durch die Verfassung von 1919 noch nach dem Grundlegenden Gesetz von 1949 nicht gebraucht. Drei Länder werden Freistaat (Freistaat, Republik), d. h., Bayern (seit 1919), Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1994) genannt. Es gibt wenig Kontinuität zwischen den aktuellen Staaten und ihren Vorgängern der Weimarer Republik mit Ausnahme von den drei Freistaaten und den zwei Stadtstaaten Hamburgs und Bremens.

Eine neue Abgrenzung des Bundesterritoriums setzt fort, in Deutschland obwohl diskutiert zu werden, "es gibt bedeutende Unterschiede unter den amerikanischen Staaten und Regionalregierungen in anderen Föderationen ohne ernste Aufrufe nach Landänderungen". Jedoch "ist das Argument, das die Befürworter der Grenzreform in Deutschland machen, dass das deutsche System des Doppelföderalismus starke Länder verlangt, die die administrative und fiskalische Kapazität haben, Gesetzgebung und Bezahlung dafür von eigenen Quelleinnahmen durchzuführen. [...], Aber trotz dieser und anderen Argumente für Grenzreformen ist Handlung nicht genommen worden....

Geschichte

Föderalismus hat eine lange Tradition in der deutschen Geschichte. Heiliges Römisches Reich hat zahlreiche unbedeutende Staaten umfasst. Die Anzahl von Territorien wurde während der Napoleonischen Kriege außerordentlich vermindert. Nach dem Kongress Wiens haben 39 Staaten das deutsche Bündnis gebildet. Das Bündnis wurde nach dem Austro-preußischen Krieg aufgelöst und von einer deutschen Nordföderation unter der preußischen Hegemonie ersetzt; dieser Krieg hat Preußen dominierend in Deutschland verlassen, und deutscher Nationalismus würde die restlichen unabhängigen Staaten dazu zwingen, sich mit Preußen im Franco-preußischen Krieg 1870-1871 zu verbinden, und dann dem Krönen von König Wilhelm aus Preußen als der deutsche Kaiser beizutreten. Das neue deutsche Reich hat 25 Staaten (drei von ihnen, hanseatischen Städten) und das Reichsterritorium der Elsass-Lothringen eingeschlossen. Das Reich wurde durch Preußen beherrscht, das 65 % des Territoriums und 62 % der Bevölkerung kontrolliert hat. Nach den Landverlusten des Vertrags von Versailles haben die restlichen Staaten als Republiken weitergegangen. Diese Staaten wurden allmählich de facto unter dem nazistischen Regime über den Prozess von Gleichschaltung abgeschafft, weil die Staaten administrativ durch das nazistische Gau System größtenteils ersetzt wurden.

Während des Verbündeten Berufs Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Grenzen von den Verbündeten militärischen Regierungen neu entworfen. Kein einzelner Staat hat mehr als 30 % entweder der Bevölkerung oder des Territoriums umfasst; das wurde getan, um irgendwelchen Staat davon abzuhalten, so innerhalb Deutschlands dominierend zu sein, wie Preußen in der Vergangenheit gewesen war. Am Anfang sind nur sieben der Vorkriegsstaaten geblieben: Baden (teilweise), Bayern (reduziert in der Größe), Bremen, Hamburg, hat sich Hesse, Sachsen und Thüringen (vergrößert). "Mit Bindestrich geschriebene" Länder, wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, und Sachsen-Anhalt, haben ihre Existenz zu den Beruf-Mächten geschuldet und wurden aus preußischen Provinzen und kleineren Staaten geschaffen.

Nach der Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland elf Staaten. Diese wurden auf neun 1952 wenn drei südwestliche Staaten (Südlicher Baden, Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden) verschmolzen reduziert, um Baden-Württemberg zu bilden. Von 1957, als das von den Franzosen besetzte Saarland zurückgegeben wurde ("wenig Wiedervereinigung"), hat die Bundesrepublik aus zehn Staaten bestanden, die die Alten Staaten heute genannt werden. Westberlin war unter der Souveränität der Westverbündeten und weder ein deutscher Weststaat noch ein Teil von einem. Jedoch war es auf viele Weisen, die mit der Bundesrepublik Deutschland unter einem speziellen Status integriert sind.

Ostdeutschland (die DDR) hat ursprünglich aus fünf Staaten (d. h., Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) bestanden. 1952 wurden Länder abgeschafft, und die DDR wurde in 14 Verwaltungsbezirke stattdessen geteilt. Das Sowjet-kontrollierte Ostberlin, trotz, denselben Status wie Westberlin offiziell zu haben, wurde die Hauptstadt der DDR und seinen 15. Bezirk erklärt.

Gerade vor der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden ostdeutsche Länder einfach in grob ihrer früheren Konfiguration als fünf neue Staaten wieder eingesetzt. Der ehemalige Bezirk Ostberlins hat sich Westberlin angeschlossen, um das neue Land Berlin zu bilden. Künftig belaufen sich die 10 "alten Staaten" plus 5 "neue Staaten" plus das neue Land Berlin auf 16 Staaten Deutschlands.

Später wurde die Verfassung amendiert, um festzustellen, dass die Bürger der 16 Staaten die Einheit Deutschlands in der freien Selbstbestimmung erfolgreich erreicht hatten, und dass das Grundlegende Gesetz so für die kompletten Deutschen gegolten hat. Artikel 23, der "irgendwelchen anderen Teilen Deutschlands" erlaubt hatte sich anzuschließen, wurde umformuliert. Es war 1957 verwendet worden, um Saar als Saarland in die Bundesrepublik wiederzuvereinigen, und das wurde als ein Modell für die deutsche Wiedervereinigung 1990 verwendet. Der amendierte Artikel definiert jetzt die Teilnahme des Bundesrats und der 16 deutschen Staaten in Sachen bezüglich der Europäischen Union.

Der Länder kann Verträge mit fremden Ländern in Sachen innerhalb ihres eigenen Bereichs der Kompetenz und mit der Zustimmung der Bundesregierung (Artikel 32 des Grundlegenden Gesetzes) schließen.

Der Beschreibungsfreistaat (Freistaat) ist bloß ein historisches Synonym für die Republik — eine Beschreibung, die durch die meisten deutschen Staaten nach der Abschaffung der Monarchie verwendet ist. Heute wird Freistaat emotional mit einem unabhängigeren Status besonders in Bayern vereinigt. Jedoch hat es keine gesetzliche Bedeutung. Alle sechzehn Staaten werden beim Bundesniveau in Bundesrat vertreten (Bundesrat), wo ihr Stimmrecht bloß von der Größe ihrer Bevölkerung abhängt.

Die Bundesrepublik Deutschland 1945-1990

Der Artikel 29 des Grundlegenden Gesetzes stellt fest, dass die "Abteilung des Bundesterritoriums in Länder revidiert werden kann, um dass jedes Land sicherzustellen, einer Größe und Kapazität sein, seine Funktionen effektiv durchzuführen". Die etwas komplizierten Bestimmungen regeln das" [r] evisions der vorhandenen Abteilung in Länder soll durch ein Bundesgesetz bewirkt werden, das durch das Referendum bestätigt werden muss".

Eine neue Abgrenzung des Bundesterritoriums ist besprochen worden, seitdem die Bundesrepublik 1949 und sogar vorher gegründet wurde. Komitees und erfahrene Kommissionen haben die Verminderung der Zahl von Länder verteidigt; Wissenschaftler (Rutz, Miegel, Ottnad usw.) und Politiker (Döring, Apel und andere) gemacht manchmal sehr weit reichende Vorschläge, um Grenzen, aber kaum neu zu entwerfen, ist irgendetwas von diesen öffentlichen Diskussionen gekommen. Landreform wird manchmal von reicherem Länder als ein Mittel fortgepflanzt, fiskalische Übertragungen zu vermeiden oder zu beschränken.

Bis heute war die einzige erfolgreiche Reform die Fusion der Staaten von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg 1952.

Abgrenzungen

Artikel 29 widerspiegelt eine Debatte über die Landreform in Deutschland, das viel älter ist als das Grundlegende Gesetz. Heiliges Römisches Reich war ein loses Bündnis von großen und unbedeutenden Fürstentümern unter der nominellen Oberherrschaft des Kaisers. Etwa 300 Staaten haben am Vorabend der französischen Revolution 1789 bestanden.

Landgrenzen wurden im Wesentlichen infolge militärischer Konflikte und Eingreifens von außen neu entworfen: Von den Napoleonischen Kriegen bis den Kongress Wiens hat die Zahl von Territorien von ungefähr 300 bis 39 abgenommen; 1866 hat Preußen die souveränen Staaten Hanovers, Nassau, Hesse-Kassels und der Freien Stadt Frankfurt angefügt; die letzte Verdichtung ist unter dem Verbündeten Beruf nach 1945 geschehen.

Die Debatte über eine neue Abgrenzung des deutschen Territoriums hat 1919 als ein Teil von Diskussionen über die neue Verfassung angefangen. Hugo Preuss, der Vater der Weimarer Verfassung, hat einen Plan entworfen, das deutsche Reich in 14 grob gleich-große Länder zu teilen. Sein Vorschlag wurde wegen der Opposition der Staaten und Sorgen der Regierung umgekehrt. Der Artikel 18 der Verfassung hat eine neue Abgrenzung des deutschen Territoriums ermöglicht, aber hat hohe Hürden gesetzt: Drei fünfte von den Stimmen, die in, und mindestens die Mehrheit der Bevölkerung gereicht sind, sind notwendig, um sich für die Modifizierung des Territoriums zu entscheiden. Tatsächlich bis 1933 gab es nur vier Änderungen der deutschen Karte: Die 7 Staaten von Thuringian haben sich 1920 vereinigt, wodurch Coburg für Bayern gewählt hat, hat sich Pyrmont Preußen 1922 angeschlossen, und Waldeck hat also 1929 getan. Irgendwelche späteren Pläne, das vorherrschende Preußen in kleinere Staaten zu zerbrechen, haben gescheitert, weil politische Verhältnisse nicht günstig waren, um Reformen festzusetzen.

Nachdem die Nationalen Sozialisten Macht im Januar 1933 gegriffen haben, hat Länder zunehmend Wichtigkeit verloren. Sie sind Verwaltungsgebiete eines zentralisierten Landes geworden. Drei Änderungen sollen bemerkt werden: Am 1. Januar 1934 wurde Mecklenburg-Schwerin mit dem benachbarten Mecklenburg-Strelitz vereinigt; und, durch das Größere Hamburger Gesetz (der Groß-Hamburg-Gesetz), vom 1. April 1937, wurde das Gebiet des Stadtstaaten erweitert, während Lübeck seine Unabhängigkeit verloren hat und ein Teil der preußischen Provinz Schleswig-Holsteins geworden ist.

Zwischen 1946 und 1947 wurden neue Länder in allen vier Zonen des Berufs gegründet: Bremen, Hesse, Württemberg-Baden und Bayern in der amerikanischen Zone; Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der britischen Zone; Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und Saarland - der später einen speziellen Status - in der französischen Zone erhalten hat; Mecklenburg (-Vorpommern), Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der sowjetischen Zone.

1948 haben die militärischen Gouverneure der drei Westverbündeten die so genannten Frankfurter Dokumente den Ministern-Präsidenten in den Westberuf-Zonen übergeben. Unter anderem haben sie empfohlen, die Grenzen des westdeutschen Länder in einer Weise zu revidieren, wie niemand zu groß oder im Vergleich mit anderen zu klein sein sollte.

Da die Premier auf dieser Frage nicht übereingekommen sind, hat der Parlamentarische Rat dieses Problem richten sollen. Seine Bestimmungen werden im Artikel 29 widerspiegelt. Es gab eine verbindliche Bestimmung für eine neue Abgrenzung des Bundesterritoriums: Das Bundesterritorium muss... (Paragraf 1) revidiert werden. Außerdem in Territorien oder Teilen von Territorien, deren sich Verbindung mit einem Land nach dem 8. Mai 1945 ohne Referendum geändert hatte, wurde Leuten erlaubt, um eine Revision des aktuellen Status innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung des Grundlegenden Gesetzes (Paragraf 2) eine Bittschrift einzureichen. Wenn mindestens ein Zehntel von denjenigen, die berechtigt sind, in Bundestagswahlen zu stimmen, zu Gunsten von einer Revision war, musste die Bundesregierung den Vorschlag in seine Gesetzgebung einschließen. Dann war ein Referendum in jedem Territorium oder einem Teil des Territoriums erforderlich, dessen Verbindung (Paragraf 3) geändert werden sollte. Der Vorschlag sollte nicht wirken, wenn innerhalb von einigen der betroffenen Territorien eine Mehrheit die Änderung zurückgewiesen hat. In diesem Fall musste die Rechnung wieder eingeführt werden, und nach dem Übergang musste durch das Referendum in der Bundesrepublik als Ganzes (Paragraf 4) bestätigt werden. Die Reorganisation sollte innerhalb von drei Jahren vollendet werden, nachdem das Grundlegende Gesetz (Paragraf 6) in Kraft getreten war.

In ihrem Brief an Konrad Adenauer haben die drei militärischen Westgouverneure das Grundlegende Gesetz genehmigt, aber haben Artikel 29 aufgehoben, bis ein Friedensvertrag vereinbart war. Nur die spezielle Einordnung für den Südwesten laut des Artikels 118 konnte in Kraft treten.

Fundament von Baden-Württemberg

Im südwestlichen Deutschland ist Landrevision geschienen, eine höchste Priorität zu sein, seitdem die Grenze zwischen den französischen und amerikanischen Beruf-Zonen entlang der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm (heute der A8) gesetzt wurde. Artikel 118 hat gesagt, "Die Abteilung des Territoriums, das Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern in Länder umfasst, kann ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Artikels 29 durch die Abmachung zwischen betroffenem Länder revidiert werden. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, soll die Revision durch ein Bundesgesetz bewirkt werden, das für ein Beratungsreferendum sorgen soll.." Seitdem keine Vereinbarung getroffen wurde, wurde ein Referendum am 9. Dezember 1951 in vier verschiedenen stimmenden Bezirken gehalten, von denen drei die Fusion genehmigt haben (Süden hat Baden abgelehnt, aber wurde verworfen, weil das Ergebnis von Gesamtstimmen entscheidend war). Am 25. April 1952 haben sich drei ehemalige Länder in Baden-Württemberg verschmolzen.

Bitten

Mit den Pariser Abmachungen hat die Bundesrepublik Deutschland (beschränkte) Souveränität wiedergewonnen. Das hat den Anfang einer Jahr-Periode, wie gesetzt, im Paragrafen 2 des Artikels 29 ausgelöst. Demzufolge wurden acht Bitten für ein Referendum gestartet, von denen sechs erfolgreich waren:

Die letzte Bitte war vom Bundesinnenminister in der Verweisung auf das Referendum von 1951 ursprünglich zurückgewiesen worden. Jedoch hat das Grundgesetzliche Bundesgericht Deutschlands entschieden, dass die Verwerfung ungesetzlich war: Die Bevölkerung von Baden hatte das Recht auf ein neues Referendum, weil derjenige von 1951 laut verschiedener Regeln von denjenigen stattgefunden hatte, die durch den Artikel 29 gesorgt sind. Insbesondere das Ergebnis des 1951-Referendums hat die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung von Baden nicht widerspiegelt.

Die zwei Gaumenbitten (für eine Wiedervereinigung in Bayern und Integration in Baden-Württemberg) haben mit 7.6 % und 9.3 % gescheitert. Weitere Bitten um Bitten (Lübeck, Geesthacht, Lindau, Achberg, 62 Jute-Gemeinschaften) waren bereits so unzulässig vom Bundesinnenminister zurückgewiesen worden oder wurden zurückgezogen wie im Fall von Lindau. Die Verwerfung wurde vom Grundgesetzlichen Bundesgericht im Fall von Lübeck bestätigt.

Grundgesetzliche Änderungen

Wenn eine Bitte erfolgreicher Paragraf 6 des Artikels 29 war, hat festgestellt, dass ein Referendum innerhalb von drei Jahren gehalten werden sollte. Seitdem der Termin am 5. Mai 1958 ohne irgendetwas gestorben ist, die Regierung des Landes Hessen geschehend, hat eine grundgesetzliche Beschwerde mit dem Grundgesetzlichen Bundesgericht im Oktober 1958 abgelegt. Die Beschwerde wurde im Juli 1961 abgewiesen mit der Begründung, dass Artikel 29 die neue Abgrenzung des Bundesterritoriums eine exklusive Bundessache gemacht hatte. Zur gleichen Zeit hat das Gericht die Voraussetzung für eine Landrevision als eine verbindliche Ordnung zu den relevanten grundgesetzlichen Körpern nochmals versichert.

Die großartige Koalition hat sich dafür entschieden, die 1956-Bitten zu setzen, indem sie verbindliche Fristen für die erforderlichen Referenden gesetzt hat. Die Referenden in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz waren bis zum 31. März 1975 erwartet, derjenige in Baden war bis zum 30. Juni 1970 erwartet. Das Quorum für eine erfolgreiche Stimme wurde auf das ein Viertel von denjenigen gesetzt, die berechtigt sind, in Bundestagswahlen zu stimmen. Paragraf 4 hat festgestellt, dass die Stimme ignoriert werden sollte, wenn es den Zielen des Paragrafen 1 widersprochen hat.

In seiner Investitur-Adresse, gegeben am 28. Oktober 1969 in Bonn, hat Kanzler Willy Brandt vorgeschlagen, dass die Regierung Artikel 29 des Grundlegenden Gesetzes als eine verbindliche Ordnung denken würde. Zu diesem Zweck, eine erfahrene Kommission wurde gegründet, nach seinem Vorsitzenden, dem ehemaligen Außenminister Professor Werner Ernst genannt. Nach zwei Jahren der Arbeit haben die Experten ihren Bericht 1973 geliefert. Es hat einen alternativen Vorschlag sowohl für das nördliche Deutschland als auch für das zentrale und südwestliche Deutschland zur Verfügung gestellt. Im Norden, entweder ein einzelner neuer Staat, der aus Schleswig-Holstein besteht, sollten Hamburg, Bremen und Niedersachsen (Lösung A) oder zwei neue Staaten, ein im Nordosten geschaffen werden, der aus Schleswig-Holstein, Hamburg und dem nördlichen Teil Niedersachsens (von Cuxhaven bis Lüchow-Dannenberg) und ein im Nordwesten besteht, der aus Bremen und der Rest Niedersachsens (Lösung B) besteht. Im Zentrum und Südwesten sollte jede Rheinland-Pfalz (mit Ausnahme vom Bezirk Germersheim, aber einschließlich des Gebiets des Rheins-Neckar) mit Hesse und Saarland (Lösung C) verschmolzen werden, der Bezirk Germersheim würde dann ein Teil von Baden-Württemberg werden.

Die Pfalz (einschließlich des Gebiets von Würmern) coould, auch mit Saarland und Baden-Württemberg und dem Rest der Rheinland-Pfalz verschmolzen werden, würde sich dann mit Hesse (Lösung D) verschmelzen. Beide Alternativen konnten (AC, v. Chr., n.Chr., BD) verbunden werden.

Zur gleichen Zeit hat die Kommission Kriterien entwickelt, für die Begriffe des Paragrafen 1 des Artikels 29 zu klassifizieren. Die Kapazität, Funktionen durchzuführen, wurde effektiv am wichtigsten betrachtet, wohingegen regionale, historische und kulturelle Bande als kaum nachprüfbar betrachtet wurden. Um Verwaltungsaufgaben entsprechend zu erfüllen, wurde eine Bevölkerung von mindestens fünf Millionen pro Land als notwendig betrachtet.

Nach einer relativ kurzen Diskussion und größtenteils negativen Antworten von betroffenem Länder wurden die Vorschläge eingestellt. Öffentliches Interesse wurde beschränkt oder nicht existierend.

Das Referendum in Baden wurde am 7. Juni 1970 gehalten: Mit 81.9 % hat sich die große Mehrheit von Stimmberechtigten für Baden dafür entschieden, ein Teil von Baden-Württemberg zu bleiben, nur 18.1 % wählten für eine Wiederverfassung des alten Landes Baden. Die Referenden in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, wurden am 19. Januar 1975 gehalten:

  • Wiederverfassung des Landes Oldenburg 31%
  • Wiederverfassung des Landes Schaumburg-Lippe 39.5%
  • Wiedervereinigung von Koblenz und Trier in Nordrhein-Westfalen 13%
  • Wiedervereinigung von Rheinhessen in Hesse 7.1%
  • Wiedervereinigung von Montabaur in Hesse 14.3%

Folglich waren die zwei Referenden in Niedersachsen erfolgreich. Demzufolge wurde gesetzgebende Körperschaft gezwungen zu handeln und hat entschieden, dass sowohl Oldenburg als auch Schaumburg-Lippe mit Niedersachsen bleiben. Rechtfertigung bestand darin, dass eine Wiederverfassung von Oldenburg und Schaumburg-Lippe den Zielen des Paragrafen 1 widersprechen würde. Eine Bitte gegen die Entscheidung wurde als unzulässig vom Grundgesetzlichen Bundesgericht zurückgewiesen.

Am 24. August 1976 wurde die verbindliche Bestimmung für eine neue Abgrenzung des Bundesterritoriums in ein bloßes dem eigenen Gutdünken überlassenes verändert. Paragraf 1 wurde umformuliert, jetzt die Kapazität stellend, Funktionen an erster Stelle durchzuführen. Die Auswahl für ein Referendum in der Bundesrepublik als Ganzes (Paragraf 4) wurde abgeschafft. Folglich war eine Landrevision gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung nicht mehr möglich.

Das wieder vereinigte 1990-Gegenwart-Deutschland

Die Debatte über eine Landrevision hat wieder kurz vor der deutschen Wiedervereinigung angefangen. Während Wissenschaftler (Rutz und andere) und Politiker (Gobrecht) vorgeschlagen haben, nur zwei, drei oder vier Länder in der DDR einzuführen, hat Gesetzgebung fünf Länder wiedereingeführt, die bis 1952 jedoch mit ein bisschen geänderten Grenzen bestanden haben.

Artikel 118a wurde ins Grundlegende Gesetz eingeführt und die Möglichkeit für Berlin und Brandenburg zur Verfügung gestellt, um sich ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Artikels 29 durch die Abmachung zwischen zwei Länder mit der Teilnahme ihrer Einwohner zu verschmelzen, die berechtigt werden zu stimmen.

Artikel 29 wurde wieder modifiziert und eine Auswahl für Länder zur Verfügung gestellt, um die Abteilung ihres vorhandenen Territoriums oder Teile ihres Territoriums durch die Abmachung ohne Rücksicht auf die Bestimmungen von Paragrafen (2) bis (7) zu revidieren.

Dem Zustandvertrag zwischen Berlin und Brandenburg wurde in beiden Parlamenten mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, aber im populären Referendum vom 5. Mai 1996 gegen die Fusion gewählte ungefähr 63 % zugestimmt.

Politik

Deutschland ist eine föderalistische, parlamentarische, vertretende demokratische Republik. Das deutsche politische System funktioniert unter einem Fachwerk angelegt 1949 grundgesetzliches Dokument bekannt als Grundgesetz (Grundlegendes Gesetz). Durch das Benennen des Dokumentes hat Grundgesetz, aber nicht Verfassung (Verfassung), die Autoren die Absicht ausgedrückt, dass es durch eine richtige Verfassung ersetzt würde, sobald Deutschland als ein Staat wieder vereinigt wurde.

Zusatzartikel zu Grundgesetz verlangen allgemein eine Zweidrittelmehrheit von beiden Räumen des Parlaments; die grundsätzlichen Grundsätze der Verfassung, wie ausgedrückt, in den Artikeln, die Menschenwürde, die Gewaltentrennung, die Bundesstruktur und den Rechtsgrundsatz versichern, sind auf ewig gültig. Trotz der ursprünglichen Absicht ist Grundgesetz nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 mit nur geringen Änderungen in Kraft geblieben.

Regierung

Das Grundlegende Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesverfassung, setzt fest, dass sich die Struktur der Regierung jedes Bundesstaaten den Grundsätzen der republikanischen, demokratischen und sozialen Regierung "anpassen muss, die auf dem Rechtsgrundsatz" (Artikel 28) gestützt ist. Die meisten Staaten werden von einem Kabinett geregelt, das von Ministerpräsident (Minister-Präsident) zusammen mit einem gesetzgebenden Einkammerkörper geführt ist, bekannt als Landtag (Staatsdiät). Die Staaten sind parlamentarische Republiken und die Beziehung zwischen ihren gesetzgebenden und ausübenden Zweigspiegeln dieses des Bundessystems: Die gesetzgebenden Körperschaften werden seit vier oder fünf Jahren (abhängig von Staat) populär gewählt, und der Minister-Präsident wird dann durch eine Majoritätsstimme unter den Mitgliedern von Landtag gewählt. Der Minister-Präsident ernennt ein Kabinett, um die Agenturen des Staates zu führen und die Exekutivaufgaben der Regierung des Staates auszuführen.

Die Regierungen in Berlin, Bremen und Hamburg werden durch den Begriff Senat benannt. In den drei Freistaaten Bayerns, Sachsens und Thüringens wird die Regierung die Staatsregierung (Staatsregierung) genannt, und in den anderen zehn Staaten wird die Begriff-Landregierung (Landesregierung) verwendet. Vor dem 1. Januar 2000 hatte Bayern ein Zweikammerparlament, mit populär gewähltem Landtag und einem aus Vertretern der wirtschaftlichen und sozialen Hauptgruppen des Staates zusammengesetzten Senat. Der Senat wurde im Anschluss an ein Referendum 1998 abgeschafft. Die Staaten Berlins, Bremens und Hamburgs werden ein bisschen verschieden von den anderen Staaten geregelt. In jeder jener Städte besteht der Exekutivzweig aus einem Senat von etwa acht, die vom Parlament des Staates ausgewählt sind; die Senatoren führen Aufgaben aus, die zu denjenigen der Minister in den größeren Staaten gleichwertig sind. Die Entsprechung vom Minister-Präsidenten ist Senatspräsident (Präsident des Senats) in Bremen, Erster Bürgermeister (der Erste Bürgermeister) in Hamburg und Regierender Bürgermeister (Bürgermeister Regelnd), in Berlin. Das Parlament für Berlin wird Abgeordnetenhaus (Repräsentantenhaus) genannt, während Bremen und Hamburg beide Bürgerschaft haben. Die Parlamente in den restlichen 13 Staaten werden Landtag (Staatsparlament) genannt.

Unterteilungen

Die Stadtstaaten Berlins und Hamburgs werden in Stadtgemeinden unterteilt. Die Freie Hansestadt Bremen besteht aus zwei städtischen Bezirken, Bremen und Bremerhaven, die nicht aneinander grenzend sind. In den anderen Staaten gibt es die folgenden Unterteilungen:

Bereichsvereinigungen (Landschaftsverbände)

Das volkreichste Land Nordrhein-Westfalen wird in zwei Bereichsvereinigungen (Landschaftsverbände), ein für Rheinland, und ein für das Westfalen-Lippe einzigartig geteilt. Diese Einordnung ist gemeint geworden, um die verursachte Reibung durch das Vereinigen der zwei kulturell verschiedenen Gebiete in einen einzelnen Staat nach dem Zweiten Weltkrieg zu erleichtern. Die Landschaftsverbände haben jetzt sehr wenig Macht.

Die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern an §75 setzt das Recht auf Mecklenburg und Vorpommern fest, um Landschaftsverbände zu bilden, obwohl diese zwei konstituierenden Teile des Landes in der aktuellen Verwaltungsabteilung nicht vertreten werden.

Regierungsbezirke (Regierungsbezirke)

Die großen Staaten von Baden-Württemberg, Bayern, Hesse, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden in Regierungsbezirke oder Regierungsbezirke geteilt.

In der Rheinland-Pfalz wurden diese Bezirke am 1. Januar 2000 in Sachsen-Anhalt am 1. Januar 2004 und in Niedersachsen am 1. Januar 2005 abgeschafft.

Verwaltungsbezirke (Kreise)

Die Bezirke Deutschlands (Kreise) sind Verwaltungsbezirke, und jeder Staat außer den Stadtstaaten Berlins, Hamburgs und Bremens besteht aus dem Land (Landkreise), den Bezirksfreien Städten/Städten (Kreisfreie Städte, in Baden-Württemberg hat auch städtische Bezirke oder Stadtkreise genannt), Städte, die Bezirke in ihrem eigenen Recht oder lokale Vereinigungen einer speziellen Art (Kunst von Kommunalverbände besonderer) sind, sehen unten. Die Freie Hansestadt Bremen besteht aus zwei städtischen Bezirken, während Berlin und Hamburg Staaten und städtische Bezirke zur gleichen Zeit sind.

Es gibt 313 Landkreise und 116 Kreisfreie Städte, 429 Bezirke zusammen machend. Jeder besteht aus einem gewählten Rat und einem Manager, der entweder vom Rat oder von den Leuten abhängig vom Staat gewählt wird, dessen Aufgaben mit denjenigen eines Grafschaftmanagers in den Vereinigten Staaten vergleichbar sind, Kommunalverwaltungsregierung beaufsichtigend. Die Landkreise haben primäre Verwaltungsfunktionen in spezifischen Gebieten, wie Autobahnen, Krankenhäuser und öffentliche Dienstprogramme.

Lokale Vereinigungen einer speziellen Art sind eine Fusion von einem oder mehr Landkreise mit einem oder mehr Kreisfreie Städte, um einen Ersatz der oben erwähnten Verwaltungsentitäten am Bezirksniveau zu bilden. Sie sind beabsichtigt, um Vereinfachung der Regierung an diesem Niveau durchzuführen. Gewöhnlich werden eine bezirksfreie Stadt oder Stadt und sein städtisches Hinterland in solch eine Vereinigung oder Kunst von Kommunalverband besonderer gruppiert. Solch eine Organisation verlangt die Ausgabe von speziellen Gesetzen durch den Regierungsstaat, da sie durch die normale Verwaltungsstruktur der jeweiligen Staaten nicht bedeckt werden.

2010 besteht nur drei Kunst von Kommunalverbände besonderer.

Büros (Ämter)

Ämter ("Büros" oder "Büros"): In einigen Staaten gibt es eine Verwaltungseinheit zwischen den Bezirken und den Stadtbezirken, genannt Ämter (einzigartiger Amt), Amtsgemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landgemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder Kirchspiellandgemeinden.

Stadtbezirke (Gemeinden) ===

Stadtbezirke (Gemeinden): Jedes Land und jeder Amt werden in Stadtbezirke unterteilt, während jeder städtische Bezirk ein Stadtbezirk in seinem eigenen Recht ist. Es gibt 12,141 Stadtbezirke, die die kleinsten Verwaltungseinheiten in Deutschland sind. Städte und Städte sind Stadtbezirke ebenso, auch Stadtrechte oder Stadtrechte (Stadtrechte) habend. Heutzutage ist das größtenteils gerade das Recht, eine Stadt oder Stadt genannt zu werden. Jedoch ehemals gab es viele andere Vorzüge einschließlich des Rechts, lokale Steuern aufzuerlegen oder Industrie nur innerhalb von Stadtgrenzen zu erlauben.

Über die Stadtbezirke wird von gewählten Räten und von einem Manager, dem Bürgermeister geherrscht, der entweder vom Rat oder direkt von den Leuten abhängig von Bundesland gewählt wird. Die "Verfassung" für die Stadtbezirke wird durch die Staaten geschaffen und ist überall in Bundesland gleichförmig (abgesehen von Bremen, das Bremerhaven erlaubt, seine eigene Verfassung zu haben).

Die Stadtbezirke haben zwei Hauptpolitikverantwortungen. Erstens verwalten sie von der föderalistischen oder Staatsregierung autorisierte Programme. Solche Programme beziehen sich normalerweise auf Jugend, Schulen, Gesundheitswesen und soziale Hilfe. Zweitens versichert der Artikel 28 (2) des Grundlegenden Gesetzes die Stadtbezirke "das Recht, auf ihrer eigenen Verantwortung alle Angelegenheiten der lokalen Gemeinschaft innerhalb der durch das Gesetz festgelegten Grenzen zu regeln." Unter dieser breiten Behauptung der Kompetenz können Kommunalverwaltungen eine breite Reihe von Tätigkeiten rechtfertigen. Zum Beispiel entwickeln viele Stadtbezirke und breiten die Wirtschaftsinfrastruktur ihrer Gemeinschaften durch die Entwicklung von Industriehandelsständen aus.

Ortsbehörden fördern kulturelle Tätigkeiten, indem sie lokale Künstler unterstützen, Kunstzentren bauend, und indem sie Messen halten. Kommunalverwaltung stellt auch öffentliche Dienstprogramme, wie Benzin und Elektrizität, sowie öffentlicher Personenverkehr zur Verfügung. Die Mehrheit der Finanzierung für Stadtbezirke wird durch höhere Niveaus der Regierung aber nicht von Steuern erhoben und gesammelt direkt von sich zur Verfügung gestellt.

In fünf der deutschen Staaten gibt es uneingetragene Gebiete, in vielen Fällen unbevölkerte Wald- und Berggebiete, sondern auch vier bayerische Seen, die nicht ein Teil jedes Stadtbezirks sind. Bezüglich am 1. Januar 2005 gab es 246 solche Gebiete, mit einem Gesamtgebiet 4167.66 km ² oder 1.2 Prozent des Gesamtgebiets Deutschlands. Nur vier uneingetragene Gebiete, werden mit einer Gesamtbevölkerung von ungefähr 2,000 bevölkert. Der folgende Tisch gibt eine Übersicht.

2000 war die Zahl von uneingetragenen Gebieten 295, mit einem Gesamtgebiet 4890.33 km ². Jedoch werden die uneingetragenen Gebiete ständig in benachbarte Stadtbezirke ganz oder teilweise am häufigsten in Bayern vereinigt.

Siehe auch

  • Wahlen in Deutschland
  • Föderalismus in Deutschland
  • Liste von Städten in Deutschland
  • Liste von deutschen Staaten durch das BIP
  • Liste von deutschen Staaten durch das BIP pro Kopf
  • Liste von subnationalen Entitäten
  • Weil eine Liste von deutschen Staaten vor 1815 Liste von Staaten in Heiligem Römischem Reich sieht
  • Neue Bundesstaaten
  • Staatspolizei Landespolizei
  • Zusammensetzung der deutschen Regionalparlamente

Links


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